HINWEISE AUF KINDESWOHLGEFÄHRDUNG

Will man eine Kindeswohlgefährdung erkennen, ist es wichtig zu hinterfragen, ob Anamnese und Art der Verletzung zusammenpassen. Im Verdachtsfall sollte eine zeitnahe und sorgfältige Dokumentation der Befunde erstellt werden. Dies bietet die Chance, auch in der Zahnarztpraxis für den Kinderschutz tätig zu sein.

von Dr. Julian Schmoeckel, Kinderzahnarzt und Mitglied der Kinderschutzgruppe, Universitätsmedizin Greifswald und Dr. Natalie Stanislawski, Fachärztin für Rechtsmedizin, Universitätsmedizin Berlin
03.01.2018

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© Foto: pusteflower9024 / stock.adobe.com
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