Honorarabrechnung nach GOZ optimieren

In diesem Beitrag wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen zahntechnische Leistungen, die direkt am Behandlungsstuhl oder im sogenannten "kleinen Praxislabor" von der zahnmedizinischen Assistenz oder dem Behandler selbst erbracht werden, gemäß § 9 der GOZ berechnet werden können.

von Sabine Schröder, ZMV, Brilon
12.07.2018

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© Foto: SergeyCash / stock.adobe.com
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