DIE DOKUMENTATION MITTELS LICHTBILDERN

In Zeiten der digitalen Fotografie sind Fotos schnell gemacht. Doch wie ist das in der Zahnarztpraxis? Dürfen Sie alles auf Bildern festhalten und wie aussagekräftig sind Bildbeweise vor Gericht? WIR hat für Sie nachgefragt.

von Anno Haak, LL.M. Medizinrecht, Rechtsanwalt, lennmed.de, Bonn
27.02.2018

1
© Foto: Martin Bühler
Anzeige
Kommentar schreiben

Die Meinung und Diskussion unserer Nutzer ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie im Sinne einer angenehmen Kommunikation auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Pflichtfeld *
Inhaltsverzeichnis