03.06.2015
DIE NACHBEHANDLUNG IN BEMA UND GOZ
von Dr. Josef Schardt, Zahnarzt und Abrechnungsexperte, Waldbrunn

© schegi/fotolia.com
Im BEMA ist die reine Wundkontrolle nach chirurgischem Eingriff Bestandteil der Grundleistung und nicht gesondert abrechenbar ("Gucken kost' nix").
Die Privatgebührenordnung sieht mit der Nummer 3290 eine Wundkontrolle (ohne Behandlung) je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich vor. Beim Regelsatz (Faktor 2,3) ergibt sich eine Gebühr von 7,11 Euro. Eine alleinige Blickkontrolle des Zahnarztes nach einem Eingriff ohne weitere
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