Sorgsam über Kosten aufklären!

Patienten mit Versorgungsnotwendigkeit im Bereich Zahnersatz, aber auch in den anderen Bereichen der Zahnmedizin beraten und behandeln wir tagtäglich in der Praxis. Werden Behandlungsmaßnahmen geplant, besteht laut Patientenrechtegesetz die Verpflichtung, den Patienten außer über alle medizinischen Aspekte der Behandlung auch über die Kostenfolgen zu informieren, die aus der Behandlung entstehen können.

von Sabine Schnug-Schröder, ZMV, Brilon
28.10.2019

Ausgabe 06/2019 wipra190626.jpg
© Foto: jozsitoeroe / stock.adobe.com
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