Appell an die EU: Mehr Hautkrebs-Prävention wagen!

Basalzellkarzinome und andere nichtmelanozytäre Hautkrebsarten sind meist berufsbezogen erworben. Dermatologen fordern in Brüssel mehr Aufmerksamkeit für die Prävention im Job – und zwar in ganz Europa.

von Matthias Wallenfels
23.11.2021

Vorbildlicher Schutz auch gegen die UV-Exposition bei der Arbeit im Freien – leider ist das nicht der Regelfall. Das begünstigt die Entstehung berufsbedingter Hautkrebsfälle.
© Foto: Sabine / stock.adobe.com
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Bei der Eindämmung des berufsbedingten nichtmelanozytären Hautkrebses (Non-melanoma skin cancer/NMSC) müssen Gewerkschaften, Unternehmen, aber auch die nationalen Regierungen in der Europäischen Union (EU) stärker in die Pflicht genommen werden.

Dafür plädierte der christdemokratische Europaparlamentarier Jens Gieseke am Donnerstag im Rahmen einer virtuellen Schalte der Europäischen Krebspatienten-Koalition (ECPC) zu Möglichkeiten, der derzeit noch sehr ungleichen Versorgung von NMSC-Patienten innerhalb der 27 EU-Mitgliedstaaten zu begegnen.

Die EU müsse daher einen holistischen Ansatz fahren, um die berufsbedingte NMSC-Prävalenz deutlich zu reduzieren, forderte der Niedersachse, der Stellvertreter im Sonderausschuss des EU-Parlamentes zur Krebsbekämpfung (Beating Cancer/BECA) ist.

2021 EU-weit bereits 592 NMSC-Tote im beruflichen Kontext

Die Zahl der berufsbedingten NMSC-Fälle steige dramatisch an, wie Professor Jukka Takala, Präsident der International Commission of Occupational Health (ICOH), verdeutlichte – und zwar von rund 666.000 im Jahr 2014 auf aktuell rund 800.000 weltweit. Betroffen seien vor allem weiße Bevölkerungsgruppen. Stand Oktober seien dieses Jahr EU-weit bereits 506 berufsassoziierte Melanom-Todesfälle zu verzeichnen gewesen, bei den NMSC seien es 592.

Ein großes Problem sei die oft defizitäre Registrierung berufsbedingter NMSC-Fälle, vor allem dann, wenn sie nicht tödlich verliefen. In Deutschland zum Beispiel wurden berufsbedingte Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung erst zum 1. Januar 2015 als meldepflichtige Berufskrankheit Nr. 5103 in die Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung – die „Berufskrankheitenliste“ – aufgenommen. Bereits vier Jahre später rangierte die BK Nr. 5103 unter den Top 3 bei Verdachtsanzeigen und Anerkennungen.

Der Dermatologe Professor Matthias Augustin vom Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf wies aus gesundheitsökonomischer Sicht auf das große Ungleichgewicht bei den NMSC-bezogenen Gesundheitskosten hin. So würden 94 Prozent für die Versorgung der Betroffenen aufgewendet, aber nur sechs Prozent für die Primärprävention.

„Outdoor Worker“ – Menschen, die im Freien arbeiten, wie in der Landwirtschaft, im Bauwesen, im Straßen- und Tiefbau, im Gartenbau oder als Sicherheitspersonal, und im Job im Vergleich zu Büroarbeitern regelhaft einer höheren Sonnenexposition ausgesetzt sind – zählen als Hauptrisikogruppe, wie Augustin mit Verweis auf eine Erhebung mit Versichertendaten aus der GKV hervorhob – betroffen von NMSC-Fällen seien hier vor allem Versicherte der AOK, Knappschaft und LKK.

ICD11 erlauben Dokumentation berufsbezogener NMSC-Fälle

Erfreut zeigte sich Professor SwenMalte John, Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation an der Universität Osnabrück (iDerm), dass die Weltgesundheitsversammlung der WHO 2019 die neue elfte Revision der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) adaptiert hat, nach der ab 2022 Todesursachen dokumentiert werden sollen.

Hier sei nun unter 2C31.Z Cutaneous squamous cell carcinoma vorgesehen, in den X-Codes genannten Zusatzinformationen anzugeben, ob und welcher Berufsbezug zur Erkrankung bestanden hatte.

Quelle: www.aerztezeitung.de

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