Betriebliche Krankenversicherung für die ZFA

Auch Praxismitarbeiter/innen haben 2020 unter besonderen Umständen Großes geleistet. Neben der Corona-Pandemie kamen auf sie viele Änderungen und ein erheblicher Mehraufwand hinzu. Ein probates und innovatives Mittel der Wertschätzung, um sich für diese Leistung zu bedanken, stellt die betriebliche Krankenversicherung (bKV) dar.

von Jan Siol
09.01.2021

Zahnarzt und ZFA bei einer Behandlung
© Foto: sturti / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodellen)
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Eine betriebliche Krankenversicherung ist mit wenig Aufwand gestaltbar und bringt den Zahnmedizinischen Fachangestellten direkt erlebbare Mehrwerte. Arbeitgeber haben daher ein Alleinstellungsmerkmal, das sich für die Praxis auch auf dem Arbeitsmarkt positiv auswirkt.

Vorteile einer bKV für Arbeitgeber und Mitarbeitende

Arbeitgeber

  • Positionierung als attraktiver sozialer Arbeitgeber
  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und Weiterempfehlungsbereitschaft 
  • Effiziente und kostengünstige Zusatzleistung für das Personal
  • Sofort und immer wieder erlebbare Mehrwerte
  • Die Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar
     

Mitarbeitende (ZFA)

  • Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten
  • Schließen wichtiger Versorgungslücken
  • Umfangreiche Leistungen
  • Die Beiträge werden durch den Arbeitgeber finanziert
  • Eine Absicherung von Familienangehörigen kostengünstig möglich
  • Einfache Rechnungs-App

Mögliche Leistungen einer bKV über eine Budgetlösung

Eine intelligente Art der Ausgestaltung einer bKV geschieht in Form von Gesundheitsbudgets, die den Mitarbeitern im Rahmen ambulanter Leistungen (Brillen, Hörgeräte, Hilfsmittel, Rezepte, Zahnprophylaxe etc.) frei als Jahresbudgets zur Verfügung stehen.
Jahresbudgets sind zwischen 300 und 1.200 Euro möglich (Beiträge für 400 Euro Jahresbudget beispielsweise 13,80 Euro monatlich und für 1.200 Euro monatlich 27,60 Euro). Neben ambulanten Leistungen besteht die Möglichkeit, stationäre Leistungen miteinzuschließen oder klassische Zahnzusatztarife mit festen Leistungen zu wählen.
Mit dem Gesundheitsbudget bieten Praxisinhaber ihren derzeitigen und potenziellen Mitarbeitern eine moderne und flexible Lösung, individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass es durch den Gruppenvertrag keine Gesundheitsprüfung gibt, sodass man so auch Mitarbeitenden einen Schutz anbieten kann, die sonst wegen ihres Alters, des Einkommens oder des Gesundheitszustands nicht die Möglichkeit hätten, sich privat zusätzlich zu versichern.

Zur Vorgehensweise

Arbeitgeber legen ein jährliches Gesundheitsbudget fest. Dabei stehen ihnen zum Beispiel fünf Gesundheitsbudgets in unterschiedlicher Höhe zur Auswahl. Der Beitrag pro Monat und Mitarbeiter richtet sich somit nach der Höhe des festgelegten Gesundheitsbudgets und ist alters- und geschlechtsunabhängig. Die Mitarbeitenden wählen anschließend ganz individuell die Leistungen, die sie gerade benötigen und können diese sofort in Anspruch nehmen.
Zu den Leistungen betrieblicher Krankenversicherungen zählen unter anderem:
  • Hörgeräte: 100 Prozent Kostenerstattung für Hörgeräte
  • Sehhilfen: 100 Prozent Kostenerstattung für Brillen und Kontaktlinsen bis 180 €
  • Heilmittel: 100 Prozent Kostenerstattung für ärztlich verordnete Heilmittel, beispielsweise Massagen, Krankengymnastik/Bewegungsübungen oder Ernährungstherapie
  • Zahnbehandlungen: 100 Prozent Kostenerstattung für Kunststofffüllungen über Inlays bis zu Wurzel- und Parodontosebehandlungen
  • Zahnersatz: 100 Prozent Kostenerstattung für Zahnersatz in Form von Prothesen, Brücken, Kronen und Implantaten
  • Zahnprophylaxe: 100 Prozent Kostenerstattung für eine professionelle Zahnreinigung bis 60 Euro
  • Arznei- und Verbandmittel: 100 Prozent Kostenerstattung für alle verschriebenen Arznei- und Verbandmittel, egal ob Privat- oder Kassenrezept
  • Heilpraktiker: 100 Prozent Kostenerstattung für Heilpraktikerbehandlungen von Akupunktur bis Osteopathie
  • Sonstige Hilfsmittel: 100 Prozent Kostenerstattung für sonstige ärztlich verordnete Hilfsmittel, zum Beispiel Blutzuckermessgeräte oder orthopädische Maßschuhe
 

Weitere Assistance-Leistungen können Mitarbeitende auf Wunsch abrufen:

  • Eine medizinische Beratung in 25 Fremdsprachen
  • Terminservice zur Vereinbarung von Facharztterminen
  • Online-Sprechstunde live per Video-Chat mit Ärzten aus verschiedenen Fachrichtungen 

Kleiner Tipp

Auch Angehörige der Mitarbeitenden können in das Tarifwerk einsteigen. Das bedeutet, dass auch Familienmitglieder über die Praxis versichert werden können und dann entsprechend selbst die Beiträge zahlen.

Quelle: Der freie Zahnarzt, Ausgabe 1/21

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