Einzelpraxis bleibt bei Zahnärzten beliebteste Option

Zahnärzte sind großenteils auf der Suche nach einem Praxisabgeber, wenn sie sich niederlassen wollen. Anscheinend ist ihnen das Wagnis der kompletten Neugründung suspekt, wie eine aktuelle Analyse zeigt.

von Matthias Wallenfels
02.01.2021

Einigung auf Übernahme einer Zahnarztpraxis oder den Beitritt zu einer BAG? Beides sind die Favoriten, wenn Zahnärzte den Schritt in die Selbstständigkeit wagen.
© Foto: Cecilie_Arcurs / Getty Images
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Der Wettbewerb auf dem Markt für zahnärztliche Dienstleistungen ist offensichtlich hart – aber vielversprechend. Das lässt sich aus der jüngst veröffentlichten Analyse „Existenzgründungen Zahnärzte 2019“ der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) ableiten.

Datengrundlage ist laut apoBank eine Stichprobe von rund 500 zahnärztlichen, durch die Standesbank begleitete Existenzgründungen. Die Bandbreite der Kaufpreise inklusive der vorgenommenen Investitionen reichte 2019 demnach von mittleren fünfstelligen bis hin zu hohen sechsstelligen Beträgen.

Auffällig sei, dass der Anteil der hochpreisigen Praxen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen habe. Mittlerweile investierten 20 Prozent der Zahnärzte, die sich durch Übernahme in einer Einzelpraxis niederlassen, mehr als eine halbe Million Euro in die Existenzgründung.

354.000 Euro für Praxisgründung

Im Durchschnitt investierten Zahnärzte für die Praxisgründung 2019 insgesamt 354.000 Euro und damit vier Prozent mehr als im Vorjahr. Ausschlaggebend für den Anstieg waren laut apoBank aber nicht die gezahlten Übernahmepreise, die mit 176.000 Euro im Schnitt stabil geblieben seien, sondern die in Umbau, Ausstattung und Modernisierung getätigten Investitionen von 178.000 Euro.

„Die durchschnittlich gezahlten Kaufpreise haben sich seit dem bisherigen Höchststand im Jahr 2017 mit 184.000 Euro sogar leicht rückläufigentwickelt“, kommentiert Daniel Zehnich, apoBank-Bereichsleiter Gesundheitsmärkte und Gesundheitspolitik.

Weiteres Marktphänomen: Trotz des in der Zahnmedizin zu beobachtenden Trends hin zur Anstellung sei die Zahl der zahnärztlichen Existenzgründer seit Jahren recht stabil.

Praxiskäufer am längeren Hebel?

Zehnichs Marktbeobachtung zufolge bewegen sich niederlassungswillige Zahnärzte zunehmend in einem Käufermarkt, da das Angebot der zum Verkauf stehenden Praxen wachse. „Das liegt insbesondere an der steigenden Zahl von älteren Zahnärzten, die kurz vor dem Ruhestandstehen.“

Ein Blick in das Gründungsgeschehen offenbart, dass der teuerste Weg in die Niederlassung der ist, eine zahnärztliche Einzelpraxis neu zu gründen– 2019 beliefen sich die Ausgaben dafür im Durchschnitt auf 493.000 Euro.

Auch die Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erfordere verhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand – im vergangenen Jahr hätten Zahnärzte für einen Praxisanteil von 50 Prozent 470.000 Euro berappen müssen.

Praxisübernahme ist die günstigste Option

Die geringsten Ausgaben fallen laut Analyse an, wenn auf vorhandene Strukturen aufgebaut wird. So hätten zahnärztliche Existenzgründer 2019 beispielsweise durch Übernahme einer kompletten Praxis für einen hälftigen Praxisanteil inklusive Übernahmepreis 288.000 Euro investiert.

Zahnärzte, die in eine bereits bestehende BAG eingestiegen seien, hätten für einen 35-prozentigen Praxisanteil im Schnitt 224.000 Euro zahlen müssen – und investierten dann noch durchschnittlich 68.000 Euro, was zu einem Gesamtbetrag von knapp 292.000 Euro geführt habe.

Neugründungen – ob Einzelpraxen oder BAG – spielten auch 2019 kaum eine Rolle bei der zahnärztlichen Existenzgründung, so Zehnich. Stattdessen griffen Zahnärzte nach wie vor lieber auf bereits vorhandene Praxen zurück.

Dementsprechend sei die Übernahme einer Einzelpraxis mit 65 Prozent, aber auch die gemeinsame Praxisübernahme mit acht Prozent wesentlich beliebter. Gerade auch der Einstieg in bestehende BAG könne eine gute Möglichkeit sein, sanft in die Selbstständigkeit zu starten – 2019 wählten 15 Prozent der Existenzgründer diese Option.

Konzentrationstrends unter dem Radar bei Existenzgründungen

„Insgesamt sind die allgemein zu beobachtenden Konzentrations- und Kooperationstrends in der zahnmedizinischen Berufsausübung bei den Existenzgründern nicht so deutlich zu erkennen“, erklärt Zehnich. Denn: „Auch die Gründung von Zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ) beziehungsweise die Beteiligung daran spielt bei den Existenzgründern nach wie vor fast keine Rolle, obwohl die Zahl der Z-MVZ seit Jahren steigt.

Wenn sich Zahnärzte für ein Z-MVZ als Praxisform entscheiden, dann sind diese häufig bereits seit langem niedergelassen. Der Wechsel erfolgt zum Beispiel durch Umfirmierung vorhandener Praxen oder durch Zusammenschlüsse bestehender Praxen.“

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