Hessen: Kinderuntersuchungshefte nun im Doppelpack

Eltern in Hessen erhalten künftig zur Geburt des Kindes sowohl das ärztliche als auch das zahnärztliche Untersuchungsheft. Beides wird in einer transparenten Mappe ausgegeben.

19.02.2022

Zwei U-Hefte in einer transparenten Mappe: Die hessischen Pädiater und Zahnärzte erhoffen sich von dem neuen Gemeinschaftsprojekt eine bessere Übersichtlichkeit über die Kindervorsorge-Untersuchungen
© Foto: C. Herdt/KZV Hessen
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In Hessen erhalten frisch gebackene Eltern künftig nicht mehr nur das gelbe Kinderuntersuchungsheft, sondern gleichzeitig auch das zahnärztliche Vorsorgeheft für Kinder. Ausgehändigt werden die Dokumente zusammen in einer transparenten Mappe weiterhin durch die Geburtskliniken. Außerdem gibt es ein Einlegeblatt zum Eintragen von Namen und Geburtsdatum des Kindes.

Der durchsichtige Umschlag sei so konzipiert, dass bei aufgeschlagener Mappe in jedem der Hefte geblättert werden kann, heißt es in einer Mitteilung der Hessischen Landesärztekammer, der KV Hessen und der beteiligten Facharztverbände. Ärzte und Zahnärzte könnten ihre Eintragungen vornehmen, ohne das jeweilige Heft herausnehmen zu müssen. „Die Doppelabgabe der beiden Kinderuntersuchungshefte stellt als Gemeinschafts- und Pilotprojekt in dieser Form bundesweit eine Besonderheit dar“, betont der Hessisches Staatsminister Kai Klose.

„Mit den sich anschließenden kinder- und jugendärztlichen J-Untersuchungen sowie den weiteren zahnmedizinischen Untersuchungen stärken wir die Gesundheit von Kin­dern und Jugendlichen. Es zeigt sich erneut, wie effektiv es ist, wenn Berufsgruppen, Verbände und Institutionen gut zusammenarbeiten.“

Gegenseitige Verweise

Für Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen, schließt sich mit dem Gemeinschaftsprojekt der Kreis: „Seit 2016 sind auch zahnärztliche Untersuchungen im Gelben Heft verankert. Und nun erhalten Eltern neugeborener Kinder auch wichtige zahnärztliche Informationen.“

Die novellierte Kinderrichtlinie, die eine stärkere Vernetzung von Kinder- und Zahnärzten vorsieht, trat am 1. September 2016 in Kraft. Seitdem sind in dem gelben U-Heft auch Verweise zu zahnärztlichen Untersuchungen aufgeführt. Umgekehrt enthält das zahnärztliche Kinderuntersuchungsheft nun auch Termin-Hinweise zu den Untersuchungen U5 bis U9. (kaha)

Quelle: Ärzte Zeitung

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