Mehrheit für Alkohol-Werbeverbot und höheres Mindestabgabealter

Werbung für alkoholische Getränke fördert den Einstieg in den Alkoholkonsum. Eine Umfrage belegt jetzt, dass sich die Bevölkerung in Bezug auf Alkohol mehrheitlich einen besseren Jugendschutz wünscht.

26.05.2023

Bei den 10- bis 15-Jährigen weist die Statistik für das Jahr 2018 mehr Fälle von Rauschtrinken auf, die mit einer Einlieferung ins Krankenhaus endeten.
© Foto: Line-Of-Sight / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
Anzeige

Werbung für alkoholische Getränke ist in Deutschland bekanntermaßen nahezu uneingeschränkt möglich. Alkoholwerbung fördert den Einstieg von Jugendlichen in den Alkoholkonsum. Jugendliche dürfen in Deutschland Bier und Wein bereits ab 16 Jahren trinken, in Begleitung von Erziehungsberechtigten schon ab 14 Jahren.

Je früher junge Menschen ihr erstes alkoholisches Getränk zu sich nehmen, umso größer ist das Risiko, abhängig zu werden. Darauf weist das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in einer Mitteilung hin. EineUmfrage des DKFZzeigt jetzt, dass sich die Bevölkerung einen besseren Schutz der Jugend vor Alkohol wünscht.

Uneingeschränkte Werbung für Alkohol – wohin das führt

Alkoholwerbung ist in Deutschland allgegenwärtig. Werbung für Bier, Wein und Spirituosen ist im Fernsehen, im Radio, auf Plakaten, in Presseerzeugnissen, im Kino sowie im Internet und den sozialen Medien zu sehen und zu hören. Die Hersteller sponsern öffentliche Einrichtungen und Sportveranstaltungen. Einschränken müssen sie ihre Werbung in Deutschland so gut wie nicht, lediglich im Kino darf sie nicht vor 18 Uhr gezeigt werden.

Die Hersteller lassen sich ihre Werbung einiges kosten, im Jahr 2020 waren es 477 Millionen Euro, heißt es in der Mitteilung weiter. Dass sich das lohnt, zeigen die Absatzzahlen: 93,6 Millionen Hektoliter alkoholische Getränke wurden 2020 in Deutschland verkauft.

Werbung wirkt – auch auf Jugendliche. Das belegen internationale Studien. Werbung für alkoholische Getränke fördert den Einstieg von Jugendlichen in den Alkoholkonsum. Bei denjenigen, die bereits trinken, erhöht Werbung die Trinkmenge und fördert riskanten Konsum und Rauschtrinken.

Jeder Zehnte trinkt mehr als ein alkoholisches Getränk am Tag

In Deutschland gibt nach aktuellen Erhebungen fast ein Drittel der 12- bis 17-Jährigen an, in den letzten 30 Tagen Alkohol getrunken zu haben. Fast jeder zehnte Jugendliche ab 16 Jahren trinkt mehr als ein oder zwei alkoholische Getränke am Tag. Unter den 16- bis 17-Jährigen hat sich jeder Vierte bis Fünfte in den letzten 30 Tagen einen Rausch angetrunken - also bei einer Gelegenheit mehr als vier bis fünf alkoholische Getränke konsumiert.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, Kinder und Jugendliche besser vor Alkohol zu schützen und die Regeln für das Marketing und Sponsoring in Bezug auf alkoholische Getränke zu verschärfen.

Vor diesem Hintergrund hat die Stabsstelle Krebsprävention des DKFZ im Sommer 2022 eine Umfrage in Auftrag gegeben, um die Zustimmung in der Bevölkerung zu einem umfassenden Verbot von Alkoholwerbung und -sponsoring sowie zu einem einheitlichen Mindestabgabealter von 18 Jahren für alle alkoholischen Getränke zu ermitteln.

DKFZ-Studie: Zweidrittel für höhere Altersgrenze für Alkohol

Das Ergebnis: Von rund 1.000 Befragten im Alter von 14 bis 93 Jahren sprachen sich 68 Prozent für ein umfassendes Verbot von Alkoholwerbung und -sponsoring aus(siehe nachfolgende Grafik). 70 Prozent der Befragten unterstützten eine Anhebung der Altersgrenze auf einheitlich 18 Jahre für den Erwerb und Konsum alkoholischer Getränke.

Besonders junge Erwachsene wollen keine Alkoholwerbung

Besonders junge Erwachsene wollen keine Alkoholwerbung

„Die Umfrage belegt, dass sich die Bevölkerung in Bezug auf Alkohol mehrheitlich einen besseren Jugendschutz wünscht“, wird Katrin Schaller, kommissarische Leitung der Stabsstelle Krebsprävention, in der Mitteilung zitiert. „Wir fordern daher die Bundesregierung auf, dem Wunsch in der Bevölkerung Rechnung zu tragen und wirksame Präventionsmaßnahmen umzusetzen.“

Vordringliche Präventionsmaßnahmen

  • Verbot der Alkoholwerbung im Fernsehen, Radio, Kino und Internet sowie in den Sozialen Medien und in den Printmedien.
  • Verbot der Außenwerbung für alkoholische Getränke.
  • Verbot von Sponsoring für alkoholische Getränke, insbesondere bei Sportveranstaltungen und bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche.
  • Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für den Erwerb und Konsum aller alkoholischen Getränke.

Diese Maßnahmen können dazu beitragen, den Jugendschutz zu verbessern und die gesundheitlichen, gesellschaftlichen und ökonomischen Folgen des Alkoholkonsums zu verringern. (eb/otc)

TIPP!

Das DKFZ hat die Ergebnisse der Umfrage in der Reihe „Aus der Wissenschaft - für die Politik“ veröffentlicht: www.dkfz.de/de/krebspraevention

Kommentar schreiben

Die Meinung und Diskussion unserer Nutzer ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie im Sinne einer angenehmen Kommunikation auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Pflichtfeld *

1 Kommentar

04.06.2023 - 22:14 Uhr
Kommentar von

Wer Verbote fordert, macht es sich zu leicht. Ich lehne diese Verbote ab. Als fast abstinent lebende Mutter habe ich meine Kinder zu einem guten Umgang mit Genussmitteln erzogen. Das zu tun, dazu ist jeder Elternteil aufgefordert. Das Erziehungsrecht der Eltern ist auch die Erziehungspflicht der Eltern und das Recht der Kinder auf Erziehung.