Mitarbeiterunterweisung

In unserer monatlichen Serie "Dentalhygiene Deluxe" stellt DH Yvonne Garske (@yvonne_dh_deluxe_) auf Instagram Konzepte vor, wie Sie Ihren #Praxisalltag effektiver und fehlerfrei gestalten können. Hier lesen Sie den ungekürzten Beitrag.

von Yvonne Garske, DH
11.11.2022

Fehler vermeiden mit Yvonne Nov 22
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Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter*innen bilden eine wichtige Säule des Qualitätsmanagements. Neben internen Arbeitsanweisungen und der Gefährdungsbeurteilung dienen Unterweisungen dem Arbeitsschutz und sind verpflichtend. In Zahnarztpraxen sind vielfältige Gefahrenquellen vorhanden. Sowohl Mitarbeiter*innen als auch Patient*innen sind täglich einer Infektionsgefährdung ausgesetzt. Darüber hinaus ist eine Belastung durch Röntgenstrahlung zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Aus diesem Grund sind Unterweisungen für das gesamte Praxispersonal in regelmäßigen Abständen sinnvoll. Grundsätzlich haben sie das Ziel, dem Team ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten sowie die Gesundheit des Personals und der Patient*innen zu erhalten. Insofern sind Unterweisungen nicht nur als lästiges Pflichtprogramm anzusehen, sondern auch als Chance, das eigene Wissen regelmäßig aufzufrischen und sich selbst und andere für bestimmte Arbeitsbereiche und Gefährdungen zu sensibilisieren. Die Unterweisungen informieren, vermitteln Fähigkeiten und Kenntnisse und beinhalten konkrete Arbeitsanweisungen. Jede*r Mitarbeiter*in sollte danach in der Lage sein, Geräte oder Medizinprodukt sicher zu gebrauchen.

Jährliche Unterweisungen zum Datenschutz und zur Schweigepflicht sind ebenfalls empfehlenswert. Während einer Teambesprechung können diese Themen regelmäßig aufgegriffen werden.

In der Regel erfolgen Unterweisungen jährlich, bei Einstellung, bei Einführung neuer Geräte/Arbeitsmittel, (Gefahrenstoffe) oder bei wesentlichen Änderungen. Bei Mitarbeitern*innen unter 18 Jahren sind Unterweisungen zu Gesundheits- und Unfallgefahren sogar halbjährlich durchzuführen.

Empfehlenswert ist es, ein festes Datum im Kalenderjahr einzuplanen, zum Beispiel immer am ersten Arbeitstag des neuen Jahres. Alle Mitarbeiter*innen können bspw. bei einem gemeinsamen Frühstück informiert werden und starten dann motiviert in das neue Jahr. Außerdem ist eine Dokumentation der Einweisung erforderlich: Inhalt, Zeitpunkt, Unterweisender, Unterwiesene sowie deren Unterschrift sind notwendig.

 

Allgemein wird empfohlen, die Dokumente bis zur nächsten Unterweisung aufzubewahren, da sie im Ernstfall eine Beweisfunktion haben können. Eine Ausnahme bildet die Aufbewahrung der Dokumentationen nach der Strahlenschutzverordnung/Röntgenverordnung; diese sind die 1 Jahr bzw. 5 Jahre aufzubewahren.

 

 

 

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