Tariferhöhung für Zahnmedizinische Fachangestellte

Am 1. Juli tritt zweite Stufe des Tarifvertrages für ZFA in Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und im Saarland in Kraft

von Verband medizinischer Fachberufe e.V.
30.06.2021

Schirm über Sparschwein mit Mundschutz
© Foto: Watchara / stock.adobe.com
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Zum 1. Juli tritt die zweite Stufe des Gehaltstarifvertrages für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe in Kraft. Die Ta-rifgehälter bis zum 15. Berufsjahr steigen damit um linear drei Prozent. Für die höheren Be-rufsjahrgruppen wurden differenzierte Regelungen und eine Besitzstandswahrung vereinbart. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2022.

Damit liegt der Bruttostundenlohn bei den Einstiegsgehältern in der ersten Tätigkeitsgruppe bei 12,46 Euro. Durch entsprechende Aufstiegsfortbildungen ist es möglich, die Tätigkeits-gruppen II bis V zu erreichen und damit Zuschläge von 7,5%, 17,5%, 25% und 30% auf die Tätigkeitsgruppe I zu erhalten.

„Bis heute hat leider kein weiterer Kammerbereich die bestehenden Tarifverträge für ZFA nachgezeichnet“, erklärt Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V. „Wir werden daher unsere Aktivitäten verstärken und weiter Gespräche mit den Verantwortlichen suchen.“

Die Tarifexpertin mahnt: „Es ist wichtig, dass die Arbeitgeber*innen ein Zeichen für Tarifverbindlichkeit setzen, denn bereits seit 2019 sind ZFA laut Analyse der Bundesagentur für Arbeit ein Engpassberuf.“

Das zeigen auch die jüngsten Zahlen: Nach dem pandemiebedingten Anstieg der Arbeitslosenzahlen bei den ZFA erhellt sich der Arbeitsmarkt zunehmend. Im April 2021 kamen auf eine offene Stelle statistisch 0,9 arbeitslose ZFA. In Sachsen-Anhalt waren es 0,6, in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen 0,7.

Gleichzeitig liegt die Zahl der neuen Ausbildungsverhältnisse zum 31. März 2021 noch 13,3% unter den Zahlen aus 2019.

„Daher sollten Sie die persönlichen Rahmenbedingungen prüfen und aktiv das Gespräch für eine Gehaltserhöhung suchen“, ermutigt Hannelore König die ZFA ohne Tarifbindung. Den Arbeitgeber*innen gibt sie den Hinweis, dass eine Tarifbindung direkt über die Arbeitsverträge möglich ist: „Denn bei der Suche nach Fachpersonal ist Tarifbindung immer eine gutes Argument.“

Alle Tarifverträge für ZFA stehen online auf www.vmf-online.de/zfa-tarife


Kontakt: Verband medizinischer Fachberufe e.V.
Hannelore König, Präsidentin
Mobil: (0151) 56 98 35 17
hkoenig@vmf-online.de
Heike Rösch, Pressebüro
Tel. (06198) 575 98 78
presse@vmf-online.de
Sylvia Gabel, Referatsleitung ZFA
sgabel@vmf-online.de

Quelle: VmF

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