DER MUTTERSCHUTZ FÜR ANGESTELLTE EINER ZAHNARZTPRAXIS

Für werdende und stillende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Bestimmungen erlassen, um das Leben und die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen. Diese finden sich insbesondere im Mutterschutzgesetz (MuSchuG) und in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV).

von Dr. Judith Schimann, Zahnärztin und freie Journalistin, Kleinmachnow
03.03.2016

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© Foto: contrastwerkstatt / Fotolia
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