Die neue "Röntgenverordnung"

Seit Anfang des Jahres gilt - jedenfalls formal - ein neues "Röntgenrecht". Die alte Röntgenverordnung trat zum 31.12.2018 außer Kraft und ging im Strahlenschutzgesetz bzw. in der Strahlenschutzverordnung auf. Im Folgenden lesen Sie, was das konkret für Sie im Praxisalltag bedeutet.

von Rechtsanwalt Anno Haak, lennmed.de, Rechtsanwälte, Bonn
30.08.2019

Ausgabe 05/2019 wipra190535.jpg
© Foto: Viacheslav Iakobchuk / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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