Ein Virus beschäftigt Rechtsanwälte

Das Ansteckungsrisiko am Behandlungsstuhl ist dem zahnmedizinischen Fachpersonal gut bekannt, nicht erst seit Beginn der Corona-Krise. Aber wer ist eigentlich haftbar, wenn man jemanden infiziert, ohne von der eigenen Infektion zu wissen? WIR in der Zahnarztpraxis fragte Dirk Wachendorf, Rechtsanwalt für Medizinrecht, nach den Einzelheiten.

08.06.2020

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© Foto: Pawel / stock.adobe.com
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