Geld für berufliche Weiterbildung – Nun für noch mehr Unternehmen möglich
Schon gewusst? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch volle oder teilweise Übernahme der Kosten gefördert werden. Möglich macht das eine Erweiterung des Qualifizierungschancengesetz ab April. Sie erleichtert den Zugang und verbessert die Leistungen. Unter anderem erhalten kleine Unternehmen jetzt 100 Prozent Lohnkostenerstattung und es gelten feste Förderhöhen.
Beschäftigte mit Berufsabschluss, also auch ZFA, können gefördert werden, wenn der Erwerb ihres Berufsabschlusses länger als zwei Jahre zurückliegt. Haben Beschäftigte bereits an einer durch die Bundesagentur für Arbeit geförderten Weiterbildung Beschäftigter teilgenommen, kann eine erneute Förderung frühestens wieder nach zwei Jahren erfolgen. Vorher lag die Wartefrist bei vier Jahren.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Qualifizierungsmaßnahme muss mehr als 120 Stunden / Unterrichtseinheiten betragen
- Außerhalb des Betriebes oder mit einem zugelassenen Träger im Betrieb
- Die letzten zwei Jahre keine öffentlich geförderte Weiterbildung der Arbeitnehmenden
- Keine Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister-, Techniker-, Fachwirtfortbildungen, Bachelor) möglich
- Maßnahme und Träger sind nach AZAV zugelassen (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)
- Nicht förderfähig sind Maßnahmen, zu deren Durchführung der Arbeitgeber auf Grund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen verpflichtet ist (z. B. Sicherheitsunterweisungen).
- Ermessensleistung der örtlichen Agentur für Arbeit
Nationales Weiterbildungsportal
Beschäftigte und Unternehmen finden auf dem Online-Portal „mein Now“ Weiterbildungs- und Beratungsangebote sowie hilfreicher Online-Tests zur Orientierung.
Quelle: PKV Institut / Bundesagentur für Arbeit / Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft