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Das tägliche Ringen um die Erstattungszusage

Jede Praxis kennt das Problem: Leistungen werden bereits im privaten Therapieplan durch die privaten Kostenträger gekürzt - auch wenn diese aus Sicht der Praxis medizinisch notwendig sind. Der Patient erhält von seinem Kostenträger mit den Kürzungen in der Regel nur eine fachspezifische Erläuterung. Eine ausführliche Erklärung findet in der Regel nicht statt. In solch einem Fall sucht der Patient direkt den Kontakt zur Praxis, denn er wird im Rahmen der Behandlung einen spürbar höheren Eigenanteil tragen müssen. Dieser kann schnell das finanziell Mögliche übersteigen. Von der Praxis wünscht sich der Patient eine Erklärung und - verständlicherweise - auch ein Einspruchsschreiben, welches er wiederum an den Kostenträger schicken kann, um eine höhere Erstattungszusage zu erwirken. Die Erstellung des Schreibens obliegt anschließend meist der in der Praxis für die Abrechnung zuständigen Fachkraft - parallel zum Tagesgeschäft.

01.12.2016

Ausgabe 04/2016 wp16120148.jpg
© Foto: DZR
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