Achtung! Datenschutz!

In unserer monatlichen Serie stellt DH Yvonne Garske (@yvonne_dh_deluxe_) auf Instagram Konzepte vor, wie Sie Ihren #Praxisalltag effektiver und fehlerfrei gestalten können. Hier lesen Sie den ungekürzten Beitrag.

von Yvonne Garske, DH
11.02.2022

Fehler vermeiden mit Yvonne Beitrag 02/22: Achtung Datenschutz. Männchen läuft mit USB-Stick weg
© Foto: Texelart / Fotolia [M]
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Vor allem im medizinischen Bereich werden extrem sensible und schützenswerte personenbezogene Daten verarbeitet. Daher ist es besonders wichtig, mit diesen Daten sorgfältig und korrekt umzugehen. Praxen mit 20 oder mehr Beschäftigten müssen eine*n Datenschutzbeauftragte*n benennen. Diese Person kontrolliert z.B. den ordnungsgemäßen Umgang mit den Daten und korrigiert Fehlerquellen. Häufig passieren kleine Datenpannen aus Unwissenheit. Ein paar Stolperfallen möchte ich Euch heute aufzeigen.

 

Sollte sich euer*eure Patient*in alleine im Behandlungszimmer aufhalten, ist es wichtig, unberechtigten Zugriff auf Informationen zu vermeiden. Der PC sollte mit einem Bildschirmschoner versehen werden. Idealerweise passwortgeschützt. Unterlagen - erst recht von anderen Patient*innen - sollten nicht offen herumliegen.

Mitunter kommt es vor, dass sich Ärzt*innen und Assistent*innen über Testergebnisse oder andere persönliche Patient*innendaten am Empfang austauschen. Schnell werden diese Gespräche von Patient*innen im Empfangs- oder aus dem nahe gelegenen Wartebereich mitgehört. Dies kann vermieden werden, indem ein Diskretionsbereich, zum Beispiel im Backoffice, geschaffen wird.

 

Wartende Patient*innen sollten auf einen Diskretionsabstand hingewiesen werden. Ferner sollte beachtet werden, dass die Wartezimmertür immer geschlossen oder, dass der Wartebereich zumindest außer Hörweite ist. Der Empfang sollte immer besetzt sein, um Bildschirme und Unterlagen zu schützen. Auskünfte über das Telefon sollten nur an die betroffenen Patient*innen übermittelt werden. Verwendet die Praxis ein Recallmanagement ist es erforderlich, dass jede*r Patient*in eine Einverständniserklärung unterschreibt. In dieser stimmt der*die Patient*in zu, dass er*sie zukünftig an Termine erinnert werden darf. Bei einer Datenübermittlung an die Krankenkasse oder andere Stellen ist es empfehlenswert zu überprüfen, ob die personenbezogenen Daten versendet werden dürfen oder ob eine Schweigepflichtsentbindung erforderlich ist. Des Weiteren sollte die Datenübermittlung passwortgeschützt erfolgen. Der Datenschutzdschungel ist tief, aber nicht undurchdringlich - gut geschulte Mitarbeiter*innen mindern die Gefährdung des Datenschutzes. Eine Fortbildung zu diesem Thema lohnt sich in jedem Fall!

 

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