GOZ-Extravergütung für Schutzausrüstung in Zahnarztpraxen

Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen einigt sich auf Corona-Hygiene-Pauschale

18.04.2020

Frau mit Mundschutz
© Foto: bilderstoeckchen / Fotolia
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In ihrem gemeinsamen Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen haben PKV und BZÄK mit Vertretern der Beihilfe eine schnelle und unbürokratische Hilfe vereinbart.

Eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro pro Sitzung wurde verhandelt.

Die Pauschale wird damit bei jeder Behandlung fällig, um die coronabedingten Mehraufwände der Zahnärzte auszugleichen.  

 

Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen:

 

Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum 2,3-fachen Satz, je Sitzung, zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung „3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand“ zu versehen.

Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen.

 

Dieser Beschluss tritt am 08. April 2020 in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 31. Juli 2020.

Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.

Quelle: Bundeszahnärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)

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