Homeoffice für MFA und ZFA? Ärzte sind skeptisch

Arzthelfer*innen könnten vieles aus dem Homeoffice erledigen, doch ihre Chefs wollen das meist nicht, so eine Umfrage. Welche Tätigkeiten in die Wohnung ausgelagert werden könnten und was Hausärzteverband und SpiFa dazu sagen.

von Matthias Wallenfels
06.02.2021

Die Privatliquidation, aber auch Recall-Tätigkeiten können ZFA und MFA durchaus im Homeoffice erledigen.
© Foto: kasto / stock.adobe.com
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Mantraartig werden Arbeitgeber derzeit von politischer Seite aufgefordert, Mitarbeitern, wo es nur geht, die Tätigkeit im Homeoffice zu ermöglichen, um die weitere Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und seiner Mutationen in Deutschland einzudämmen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat eine entsprechende Arbeitsschutzverordnung erlassen. Da der medizinische Versorgungsalltag in den Praxen niedergelassener Haus-, Fach- und Zahnärzte vom patientennahen Arbeiten dominiert ist, wird sich sicher nicht jeder Praxischef bereits über die Homeoffice-Option für seine Medizinischen respektive Zahnmedizinischen Fachangestellten (MFA/ZFA) Gedanken gemacht haben.

Wie eine bis dato noch nicht veröffentlichte Umfrage des Verbandes medizinischer Fachberufe (VmF) unter 1125 MFA und 480 ZFA zeigt, sehen immerhin 381 MFA und 104 ZFA für ihren jeweiligen Arbeitsbereich die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben wie Abrechnung oder organisatorische Tätigkeiten, vollständig oder zumindest teilweise im Homeoffice zu erledigen. Die Umfrage fand vom 24. November 2020 bis 20. Januar 2021 statt.

VmF: Entlastung der Kolleginnen

Die Nachfrage, ob sie in ihrer jeweiligen Praxis bereits Erfahrungen mit dem Homeoffice gesammelt hätten, bejahten 146 MFA – 99 waren bereits vor der Corona-Pandemie schon mal im Homeoffice gewesen, 47 erst seit Beginn der Pandemie. Bei den ZFA trafen 28 respektive acht Befragte diese Aussage. 32 MFA und elf ZFA gaben indes an, von sich aus nicht die Option nutzen zu wollen. Noch breiter scheint die Ablehnung auf Arbeitgeberseite auszufallen: 203 MFA stimmten der Aussage zu, sie seien bereit, im Homeoffice zu arbeiten, ihr Praxischef sei aber dagegen – bei den ZFA schlugen elf die Option aus, 57 gaben an, ihr Praxischef lehne das ab.

Wie es von VmF-Seite auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“ heißt, kämen für MFA und ZFA eine Reihe an Aufgaben in Frage, die sie im Homeoffice erledigen könnten. Für MFA seien dies unter anderem Tätigkeiten wie die Abrechnung (IGeL und andere Privatliquidation), das Verfassen von Briefen und weiteren Dokumenten, Recall-Tätigkeiten zum Beispiel für anstehende Impfungen, die Terminverwaltung sowie die telefonische Betreuung von Patienten, aber auch das Qualitätsmanagement. Für ZFA kämen unter anderem in Betracht: Abrechnung, Recall, Materialverwaltung/-einkauf, Terminverwaltung, Arbeitsschutz, Behördenkorrespondenz, Datenschutz oder auch das Qualitätsmanagement.

Wo immer es die Arbeitsprozesse, die Technik und der Datenschutz erlauben, ermöglichen wir, Tätigkeiten ins Homeoffice zu verlagern. Die Kerntätigkeit bleibt jedoch die direkte Interaktion mit den Patienten.
Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes

Für den VmF scheint die Homeoffice-Option insgesamt eher ein Bonus denn ein Malus zu sein. „Theoretisch wäre es auch möglich, die Telefongespräche auf das Telefon zu Hause umzuleiten, somit würde man die Kolleginnen in der Praxis extrem entlasten. Durch eine VPN-Verbindung zur Praxis ist es möglich, sich in das Praxissystem einzuwählen und zu arbeiten wie an einem Arbeitsplatz in der Praxis. Das heißt, jegliche Formulare (Rezeptbestellungen, Überweisungen, Verordnungen etc.) könnten somit von der Kollegin im Homeoffice ausgestellt werden. Mitteilungen könnten über die Funktion persönliche Nachricht an die Kolleginnen in der Praxis versendet werden, falls es noch Klärungsbedarf zu irgendwelchen Telefonaten oder Bestellungen gäbe. Ebenso ist ein Faxabruf und die Zuordnung in die Patientenkartei von Faxen/Berichten über den PC möglich, dies würde ebenso die Kolleginnen vor Ort extrem entlasten“, heißt es von Verbandsseite.

Ärzte pochen auf MFA-Präsenz

So weit, so gut – oder eben auch nicht. Denn auf Haus- und Facharztseite herrscht überwiegend Skepsis gegenüber der Vorstellung vor, MFA von zu Hause arbeiten zu lassen – zumindest auf Verbandsseite. Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, weist darauf hin, dass seit Beginn der Pandemie sechs von sieben Patienten mit Corona oder COVID-19-Verdacht in der ambulanten hausärztlichen Praxis behandelt wurden und werden.

„Hausärzte kennen die Tücken der Infektion nicht nur gut – sie sind auch in hohem Maße für die Gefahr einer potenziellen Ansteckung sensibilisiert und begegnen dieser tagtäglich mit der gebotenen Schutzausrüstung, Hygieneverhalten und weiteren Vorsichtsmaßnahmen. Der Schutz und das Wohlergehen unserer Mitarbeitenden sind uns Hausärzten nicht nur eine selbstverständliche Arbeitgeberpflicht – sie sind uns eine Herzensangelegenheit“, so Weigeldt. Es seien nicht zuletzt die MFA, die die Praxen in dieser belastenden Zeit am Laufen hielten. Heils Appell sei „vernünftig und wird von uns unterstützt. Wo immer es die Arbeitsprozesse, die Technik und der Datenschutz erlauben, ermöglichen wir es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Tätigkeiten ins Homeoffice zu verlagern. Die Kerntätigkeit der MFA bleibt jedoch die direkte Interaktion mit den Patienten.“

Das sieht auch der Spitzenverband Fachärzte (SpiFa) so. „Die Einschätzung, dass alle Berufsbilder homeoffice-fähig sind, läuft leider fehl“, so ein Verbandssprecher. Die MFA übernähmen in der ambulanten Versorgung neben vielleicht noch am ehesten homeoffice-fähigen Verwaltungstätigkeiten insbesondere unterstützende Tätigkeiten bei der ärztlichen Behandlung von Patienten und in der Kommunikation mit diesen vor Ort. „Diese sind keinesfalls ins Homeoffice verlagerbar und auch unnötig, da das Personal ausreichend in den Themen Praxishygiene und persönlichen Schutz ausgebildet und auf den Kontakt mit Menschen vorbereitet sind“, so der SpiFa.

Er verbindet dies mit seiner berufspolitischen Forderung: „Gerade deshalb wäre es aus unserer Sicht wünschenswerter, wenn Bundesarbeitsminister Heil mit der gleichen Dynamik Vorschläge an die gesetzlichen Krankenkassen unterbreitet, um die Hygienekosten in der vertragsärztlichen Versorgung zu finanzieren und damit die Kosten für ein sicheres Arbeiten nicht allein denjenigen aufzubürden, die sich im Gegensatz zu den dies verweigernden Krankenkassen persönlich kümmern.“

Quelle: www.aerztezeitung.de

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