Kein Kavaliersdelikt - Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

In unserer monatlichen Serie stellt DH Yvonne Garske (@yvonne_dh_deluxe_) auf Instagram Konzepte vor, wie Sie Ihren #Praxisalltag effektiver und fehlerfrei gestalten können. Hier lesen Sie den ungekürzten Beitrag.

von Yvonne Garske, DH
11.09.2022

Fehler vermeiden mit Yvonne Sep 22
Anzeige

Sexuelle Belästigung kann an jedem*r Arbeitsplatz passieren – auch in Zahnarztpraxen. Sexuelle Belästigung ist eine Form von Gewalt, bei der es in erster Linie um die Demonstration von Macht geht. Insbesondere die Stuhlassistenz arbeitet während der Behandlung sehr eng mit dem*der Behandler*in zusammen, schnell schiebt sich ein fremdes Knie an das eigene, weitere ungebetene Berührungen oder Blicke sind ebenfalls leider keine Seltenheit.

Obwohl sexuelle Belästigung als erniedrigend, psychisch belastend oder bedrohlich wahrgenommen wird, trauen sich Betroffene häufig nicht, das Gespräch mit einer vertrauten Person, wie Freunden, Kollegen oder aber auch dem*der Vorgesetzen zu suchen.

Viele kündigen und verlassen schweigend die Praxis. Gleichzeitig kennen viele Betroffene ihre Rechte nicht.

 

Durch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sind Beschäftigte vor jeder Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz geschützt. Jede*r Arbeitgeber*in ist verpflichtet, für ein sicheres Arbeitsumfeld zu sorgen. Leider fehlt es in vielen Praxen noch an Präventionsmaßnahmen oder einem strukturiertem Beschwerdeverfahren.

 

Jedes sexualisierte Verhalten, das von der betroffenen Person nicht erwünscht ist, gilt als sexuelle Belästigung – dazu zählen nicht nur sexualisierte Sprüche wie z.B. „Gibt es das Shirt auch enger/ den Rock kürzer?“, sondern auch unerwünschte Berührungen, anzügliche Blicke oder die Aufforderung zu sexuellen Handlungen.

 

Wichtig ist, dass Ihr eurer Wahrnehmung traut. FÜHLT Ihr euch belästigt, dann wendet euch umgehend an die Praxisleitung. Alternativ könnt Ihr euch auch an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) wenden. Die ADS leistet eine kostenlose juristische Erstberatung und gibt konkrete Handlungsempfehlungen.

 

Darüber hinaus muss der/die Praxisinhaber*in dafür sorgen, dass dies nicht wieder passieren kann, indem ein Beschwerdeverfahren implementiert wird. Hilfreich ist es, eine*n Ansprechpartner*in festzulegen, welche*r Beschwerden ernst nimmt und diese überprüft. Ein Beschwerdefall ist für alle Beteiligten eine Stresssituation. Das Verfahren sollte transparent erläutern, welche Schritte im Beschwerdefall eingeleitet und welche Schutzmaßnahmen und Sanktionen umgesetzt werden müssen.

 

Je umfassender die Präventionsmaßnahmen, desto klarer ist für alle Beschäftigten, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nicht geduldet wird – ein wichtiges Signal sowohl für Betroffene als auch für potenzielle Täter*innen. Lasst niemals ein solch respektloses Verhalten über euch ergehen!

Die schlimmste Wahrheit ist immer besser als die schönste Lüge!

.

Bei Fragen zu dem Text, stellen wir gerne den Kontakt zur Autorin her.

Kommentar schreiben

Die Meinung und Diskussion unserer Nutzer ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie im Sinne einer angenehmen Kommunikation auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Pflichtfeld *