Praxisbegehung

In unserer monatlichen Serie stellt DH Yvonne Garske (@yvonne_dh_deluxe_) auf Instagram Konzepte vor, wie Sie Ihren #Praxisalltag effektiver und fehlerfrei gestalten können. Hier lesen Sie den ungekürzten Beitrag.

von Yvonne Garske, DH
11.11.2021

Fehler vermeiden mit Yvonne Nov 21
© Foto: © M.Dörr & M.Frommherz / stock.adobe.com
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„Der größte Feind der Qualität ist die Eile“

 

Die Hygiene in der Zahnarztpraxis ist derzeit wichtiger denn je. Doch stellt das Hygienemanagement im Praxisalltag zuweilen eine Herausforderung dar. Die RKI - Richtlinien und Empfehlungen sind dennoch unbedingt einzuhalten.  

 

Im Falle einer Begehung bewertet die Vertretung der ortsansässigen Gesundheitsamtes den Standard und die Arbeitsweise einer Praxis.

Wichtig ist, dass der*die Praxismitarbeiter*in, welche die Begehung betreut, gut geschult ist. Diese Person sollte die aktuellen Auflagen kennen und auch gewissenhaft umsetzen. Eine Qualitätsmanagement(QM)-Fortbildung ist nicht zwingend erforderlich, Hauptsache es wird QM „gelebt“. Dennoch ist ein*e Qualitätsmanagementbeauftragte*r mit den Fachkenntnissen im Bereich QM für jede Praxis ein Gewinn.

 

Folgende Fehler lassen sich bei einer Praxisbegehung vermeiden:

 

  • Das Gesundheitsamt überprüft, ob die notwendige Schutzausrüstung vorhanden ist. Z.B. sollten stichhemmende Handschuhe, Schutzkittel, Einmalhandschuhe, Mund-Nasen-Schutz sowie Schutzbrillen ausreichend vorhanden sein.
  • Das Tragen von Schmuck oder künstlichen Fingernägeln ist laut RKI nicht erlaubt. Besonders an den Kleberändern der Nägel können sich Keime festsetzen, so dass nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter*innnen, sondern auch die der Patienten*innen gefährdet werden kann.
  • Eine wichtige Prüfung ist die des Aufbereitungsprozesses. Eine korrekte Validierung der Prozesse wird durch qualifizierte Fachkräfte vorgenommen. Der Vorgang der Validierung besteht aus einer Installations-, Betriebs- sowie Leistungsqualifikation und sollte vor der Begehung stattgefunden haben.
  • Die Hand-und Winkelstücke müssen nach jeder Untersuchung RKI-konform aufbereitet werden. Dabei wird unterschieden zwischen den semikritisch B und den chirurgisch genutzten kritisch B Instrumenten. Eine Wischdesinfektion ist nicht ausreichend. Nach jedem Gebrauch ist eine viruzide Innen- und Außendesinfektion erforderlich. Die chirurgischen Instrumente werden ebenfalls validiert, maschinell aufbereitet und anschließend steril verpackt. Der Prozess wird schriftlich festgehalten und die Dokumentation muss vorgelegt werden.
  • Darüber hinaus wird auch die Sauberkeit der Behandlungseinheit unter die Lupe genommen. Schnell kann der stressige Praxisalltag dazu führen, dass der Reinigung der Einheit und der Schubladen im Zimmer nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt wird. Bei einer Begehung wird genau geprüft, welche Hygienemaßnahmen zu welchem Zeitpunkt durchgeführt wurden.
  • Dokumente wie z.B. ein individualisierter Hygieneplan, Arbeitsanweisungen, korrekte Validierungsunterlagen oder die Risikoklassifizierung der MP sollten vollständig vorhanden sein.

 

Hinsichtlich der Infektionsprävention ist es sinnvoll, dass alle Mitarbeiter*innen auf dem aktuellen Kenntnisstand sind und diesen regelmäßig aktualisieren, um bei einer Begehung souverän aufzutreten.

 

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