Verbrannt, verbrüht – was nun?
Der diesjährige „Tag des brandverletzten Kindes“ steht unter dem Motto „Verbrannt, verbrüht – was nun?“ Eltern und Angehörige sollen in die Lage versetzt werden, im Notfall schnell erste Hilfe zu leisten. Bei schwerwiegenderen, größeren Verbrennungen oder Verbrühungen muss der Notruf 112 alarmiert werden. Leichtere, ganz kleinflächige Verletzungen mit Rötung sollten zur Sicherheit dem Kinder- und Jugendarzt vorgestellt werden.
Wichtig, zu wissen
- Verbrennung: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen
- Verbrühung: Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel
- Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser löschen
- Strom: Bei Stromverletzungen sofort den Stromkreis abschalten
- Niemals Hausmittel wie Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben
Quelle: Paulinchen e.V.