„Aufwandsarmes“ elektronisches U-Heft darf jetzt kritisiert werden
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat am Dienstag in einer Websession Details zu ihrem Medizinischen Informationsobjekt (MIO) U-Untersuchungsheft vorgestellt.
Ziel des elektronischen U-Heftes ist es nach KBV-Angaben, eine möglichst inhalt- und strukturerhaltene elektronische Version des analogen Dokuments zu erstellen, um das U-Heft langfristig in die elektronische Patientenakte einzugliedern.
400 analoge Datenelemente müssen digitalisiert werden
Dazu haben die Entwickler rund 400 Datenelemente in der Papierversion des U-Heftes ausgemacht, die sie in eine digitale Struktur umgemünzt haben. Dazu zählen unter anderem Ankreuzfelder, Zahlen, Freitexte oder Unterschriftenfelder.
Dabei mussten sie sich 1:1 an das Papierdokument und die entsprechenden Vorgaben halten, die der Gemeinsame Bundesausschuss in Anlage 1 der Kinder-Richtlinie vorgibt, wie Lea Botermann, Projektleiterin für das U-Heft bei der KBV, am Dienstag erläutert.
Die Anwendung soll nach Angaben der Entwickler für Ärzte und auch Hebammen möglichst „aufwandsarm“ benutzt werden können. Das gilt unter anderem für die elektronische Signatur.
Seit Mitte Juli können Organisationen und interessierte Personen im Internet Hinweise und Kommentare zum elektronischen U-Heft abgeben. (mu)
Medizinischen Informationsobjekt (MIO)
MIO sind digitale Informationsbausteine, die dazu beitragen sollen, analoge medizinische Daten zu standardisieren und zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen austauschbar zu machen. Die KBV ist vom Gesetzgeber damit beauftragt, für den Start der obligatorischen elektronischen Patientenakte zum 1. Januar 2021 MIO vorzubereiten.
Quelle: www.aerztezeitung.de