Abrechnungstipp: Keine Panik bei Kürzungen im Beihilfebescheid

Die Behandlung ist abgeschlossen, die Rechnung erstellt und kurze Zeit später meldet sich der Patient wenig begeistert in der Praxis. Der Grund: Laut Beihilfe­bescheid wurde ein beträchtlicher Teil der Erstattungssumme gekürzt. Was nun?

von Susann Frege
07.02.2024

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© Foto: SINNBILD Design / Stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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