From a distance - Telemedizin in der Praxis

Seit dem 1. Oktober 2020 - beflügelt durch die Bedingungen der COVID-19-Pandemie - sind im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) folgende neue Leistungen enthalten, die das Potenzial der Telemedizin nutzen: Videosprechstunde, Videofallkonferenzen, Telekonsile sowie ein Technikzuschlag.

von Dr. Dr. Josef Schardt, Arzt und Zahnarzt, Waldbrunn
10.12.2020

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© Foto: Alterfalter / Fotolia
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