Europawahl: Zwölf europapolitische Kernanliegen der Bundeszahnärztekammer

Die Wahl zum Europäischen Parlament findet in Deutschland am 9. Juni 2024 statt. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat im Vorfeld ein Positionspapier verfasst, in dem sie die Kernanliegen für die kommenden Jahre definiert.

von Bundeszahnärztekammer
06.04.2024

EU-Flagge, Europa-Karte im Hintergrund
© Foto: dmutrojarmolinua / stock.adobe.com
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Im Mittelpunkt steht die Sicherstellung der freien zahnärztlichen Berufsausübung im Interesse der Patientinnen und Patienten. Zudem gilt es, neue und bestehende EU-Vorgaben auf deren bürokratische Auswirkungen für Praxen zu hinterfragen. Ferner muss die Qualität der zahnmedizinischen Ausbildung in den EU-Mitgliedstaaten, die Grundlage für die automatische Anerkennung der Abschlüsse aus anderen EU-Staaten ist, gewährleistet bleiben. Die Initiativen der EU im Bereich der Digitalisierung im Gesundheitswesen müssen zum Patientennutzen beitragen und dürfen nicht die Sicherheit sensibler Gesundheitsdaten gefährden. Mit Blick auf den EU-Rechtsrahmen für Medizinprodukte setzt sich die BZÄK für eine Überarbeitung ein, um Praxistauglichkeit zu erreichen.

Die zwölf Kernforderungen für die Europawahl 2024
  • Zukunft der EU-Gesundheitsunion – Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten wahren
  • Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für Medizinprodukte dringend notwendig – Balance zwischen Patientensicherheit und Innovationsfähigkeit erhalten
  • Digitalisierung im Gesundheitswesen zum Nutzen der Patientinnen und Patienten gestalten
  • Bürokratieabbau jetzt – Folgen europäischer Gesetzgebung besser abschätzen
  • Antibiotikaresistenzen bekämpfen
  • Sicherstellung der freien Berufsausübung im Patienteninteresse und Erhalt bewährter Strukturen der Selbstverwaltung
  • Verabschiedung einer europäischen Charta der Freien Berufe
  • Hohe Qualität der zahnmedizinischen Ausbildung sichern
  • Fachkräftebedarf sichern ohne Patientensicherheit zu gefährden
  • Sicherung der Versorgung mit Arzneimitteln und Schutzausrüstung – Widerstandsfähigkeit stärken
  • Freier Zugang zu zahnärztlicher Versorgung in der Europäischen Union
  • Mundgesundheit in der EU durch konsequente Prävention verbessern

Quelle: Bundeszahnärztekammer

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