AUFBEWAHRUNGSFRISTEN

Jeder Zahnarzt ist in der Praxis zur zahnärztlichen Dokumentation verpflichtet. Die erforderlichen Aufzeichnungen sind chronologisch und für jeden Patienten getrennt anzufertigen. Sie sollten die Anamnese, den klinischen Untersuchungsbefund, den Röntgenbefund, die Diagnose mit Therapievorschlag und eventuellen Alternativen, die Aufklärung sowie den Behandlungsverlauf mit genauen Daten (chronologisch) unter Angabe des Zahns bzw. Kiefers enthalten. Die Art und Dosierung der Medikation und die verwendeten Materialien sowie eventuelle Besonderheiten müssen ebenfalls aufgezeichnet werden.

von Dr. Judith Schimann, Zahnärztin und freie Autorin, Kleinmachnow
26.04.2017

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© Foto: Manuel Ballauf / Fotolia
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