DIEBSTAHL VON PRAXISEIGENTUM

Grundsätzlich gilt: Diebstahl ist Diebstahl. Unabhängig von der Höhe des entstandenen Schadens kann er immer Grundlage für eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung sein.

von Dr. Judith Schimann, Zahnärztin und freie Autorin, Kleinmachnow
19.07.2017

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© Foto: Andrey Popov / stock.adobe.com
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