MPSV: Was muss man wem melden?

MPSV ist die Abkürzung für Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung. Diese Verordnung gilt auch für Zahnarztpraxen. Sie verpflichtet nämlich sowohl Anwender als auch Betreiber von Medizinprodukten dazu, Vorkommnisse mit Medizinprodukten an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) elektronisch zu melden. Was genau muss da gemeldet werden?

von Ruth Auschra, Journalistin und Dipl.-Netzmanagerin (Gesundheit), Berlin
30.08.2019

Ausgabe 05/2019 wipra190524.jpg
© Foto: RFBSIP / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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