Neuer Chef = Neuer Vertrag?

Wird die Praxis, in der man angestellt ist, von einem anderen Zahnarzt oder einer Gesellschaft übernommen oder schließt sich der Praxisinhaber mit einem Partner zu einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG, früher Gemeinschaftspraxis) zusammen, stellt sich die Frage, ob sich auch der Arbeitsvertrag ändert bzw. ob der Arbeitgeber das Recht - oder die Pflicht - hat, den Arbeitsvertrag neu zu verhandeln.

von RA Anno Haak, lennmed.de, Rechtsanwälte, Bonn
31.10.2018

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© Foto: megaflopp / Getty Images / iStock
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