DAS BEWERBUNGSGESPRÄCH BEI NEUEINSTELLUNG

Im ersten persönlichen Gespräch möchte der Zahnarzt möglichst viel über die neueinzustellende Mitarbeiterin erfahren. Berechtigte und begründete Fragen muss die Bewerberin dann auch wahrheitsgemäß beantworten. Dabei gibt es aber Grenzen - das Persönlichkeitsrecht muss gewahrt bleiben. Wir sagen Ihnen, was zulässig und was nicht.

von Dr. Judith Schimann, Zahnärztin und freie Autorin
03.06.2015

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© Foto: drubig-photo / Fotolia.com
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