Das Patientenrechtegesetz

Das Patientenrechtegesetz (PatRG) feiert seinen fünften Geburtstag, es gilt seit dem 26.02.2013. Im Kern wurden mit dem Gesetz die bis dahin bereits durch die Gerichte geprägten Grundsätze im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Diese Grundsätze betreffen den Behandlungvertrag, die Pflichten zur standardgemäßen Behandlung und zur Selbstbestimmungs- und Sicherungsaufklärung sowie die gesonderten Beweislastregeln (Dokumentation).

von RA Anno Haak, lennmed.de, Rechtsanwalt, Bonn
08.07.2019

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© Foto: ArTo / Fotolia
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