DIE BESONDERE FRAGE

Als alkoholfreies Bier gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz per Lebensmittelgesetz ein Bier, das weniger als 0,5 Volumenprozent (Vol.-%) Alkohol enthält. Die Bezeichnung "ohne Alkohol" darf ein Getränk dagegen nur tragen, wenn der Alkoholgehalt tatsächlich 0,0 Prozent beträgt. Inzwischen fordern einige Verbände, dass Getränke bis zu 0,5 Vol.-% lediglich als "alkoholarm" deklariert werden dürfen.

von Prof. Harald Schütz, Professor für Forensische Toxikologie, Universität Gießen
03.06.2015

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© Foto: Nik Frey / Fotolia
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